Für Instagram-Nutzer
Instagram-Klage: Welche Ansprüche Instagram-Nutzer wegen Meta-Tracking haben
Meta erfasst über seine Business Tools auch, was Instagram-Nutzer auf fremden Websites und in Apps tun. Gerichte haben Instagram-Nutzern dafür Schadensersatz zugesprochen – auch solchen ohne Facebook-Konto. Welches Konto zählt und was bei beruflicher Nutzung gilt.
- Kein Facebook-Konto nötig
- Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu
Ihr Konto
Welches Instagram-Konto zählt?
Maßgeblich ist, dass Meta Daten über Ihre Nutzung fremder Websites und Apps mit einem Instagram-Konto verknüpfen konnte, das Sie seit dem 25. Mai 2018 genutzt haben oder noch nutzen.
- zählt
Nur Instagram, kein Facebook
Ein Facebook-Konto ist nicht nötig. Das LG Frankfurt am Main sprach einem Kläger, der ausschließlich privat Instagram nutzt, 5.000 € zu; das OLG Naumburg entschied ebenfalls einen Instagram-Fall zugunsten der Klagepartei.
- zählt
Privates Konto
Der Regelfall: Sie nutzen Instagram privat. Ob Sie selbst posten oder nur mitlesen, ändert daran nichts – erfasst wird, was Sie außerhalb von Instagram tun.
- genauer prüfen
Creator- oder Business-Konto
Die DSGVO schützt Sie auch dann, wenn Sie Instagram beruflich nutzen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt davon ab, ob Ihr Vertrag diesen Bereich abdeckt; private Verträge schließen berufliche Tätigkeit oft aus. Die Verbandsklage des VSV richtet sich an Verbraucher.
- kann zählen
Mehrere oder gelöschte Konten
Auch ein inzwischen gelöschtes Konto kann zählen, wenn es seit dem 25. Mai 2018 bestand. Bei mehreren Konten kommt es darauf an, mit welchem Konto Meta die Daten verknüpft hat; das lässt sich im Einzelfall klären.
Was erfasst wird
Was Meta über Instagram-Nutzer außerhalb von Instagram erfährt
Websites und Apps, die Meta Business Tools einbinden, melden Meta, dass ein Gerät sie aufgerufen hat – oft auch, was dort angesehen oder gekauft wurde. Meta kann diese Meldungen dem Instagram-Konto zuordnen, mit dem das Gerät verbunden ist.
Wie heikel das sein kann, zeigt ein Fall des LG Augsburg: Dort ging es unter anderem um Besuche bei Online-Apotheken und einem Arztbewertungsportal. Das Gericht sprach der Instagram-Nutzerin 5.000 € zu und verurteilte Meta, die Erfassung zu unterlassen (082 O 262/24, 28. März 2025).
Eine eigene Liste dieser Meldungen führt Meta in der Kontenübersicht. Dort ist aufgeführt, von welchen Anbietern Ihre Aktivitäten an Meta übermittelt wurden – ein erster Anhaltspunkt für die eigene Betroffenheit.
Urteile
Was Gerichte Instagram-Nutzern zugesprochen haben
10.000 €
LG Mainz, 27. Juni 2025 – 3 O 29/24. Geldentschädigung nach § 823 BGB; ob das Urteil Bestand hat, ist offen.
5.000 €
LG Hamburg, 13. Januar 2026 – 322 O 367/23. Geldentschädigung nach § 823 BGB.
5.000 €
LG Leipzig, 15. August 2025 – 05 O 1939/24. Entschädigung nach Art. 82 DSGVO.
5.000 €
LG Frankfurt am Main, 14. August 2025 – 2-20 O 577/23. Für einen Kläger, der nur Instagram nutzt; die Unterlassung wies die Kammer ab.
1.500 €
OLG Hamm, 9. März 2026 – 8 U 21/25. Dazu Auskunft über die auf fremden Websites und in Apps erfassten Daten; beim Bundesgerichtshof ist eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig.
1.250 €
OLG Naumburg, 5. Februar 2026 – 9 U 44/25. Dazu Unterlassung.
Über 2.000 Urteile sind bereits zugunsten von Facebook- und Instagram-Nutzern ergangen. Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu: das LG Mainz 10.000 € und das LG Frankfurt (Oder) 6.000 € als Geldentschädigung nach § 823 BGB, das LG Leipzig 5.000 € nach Art. 82 DSGVO; ob diese Urteile Bestand haben, ist offen. Oberlandesgerichte sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 €. Andere Gerichte wiesen Klagen ab; der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden (Stand: 14. Oktober 2026).
Mit Rechtsschutzversicherung
Instagram verklagen: der nächste Schritt
Verklagt wird die Meta Platforms Ireland Limited, die Instagram betreibt – vor einem deutschen Gericht, wenn Sie in Deutschland wohnen.
Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.
Ansprüche können verjähren. Wir prüfen das für Ihren Fall.
Fragen zur Instagram-Klage
Kann ich Meta verklagen, wenn ich nur Instagram nutze?
Ja. Ein Facebook-Konto ist nicht nötig; mehrere Gerichte haben Nutzern recht gegeben, die nur Instagram nutzen. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, entscheidet das Gericht.
Zählt auch ein Creator- oder Business-Konto?
Die DSGVO gilt auch bei beruflicher Nutzung. Entscheidend ist dann vor allem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diesen Bereich abdeckt. Für die Verbandsklage des VSV gilt: Sie richtet sich an Verbraucher.
Was ist, wenn ich mein Instagram-Konto gelöscht habe?
Auch dann können Ansprüche für die Zeit bestehen, in der das Konto genutzt wurde. Ansprüche können aber verjähren; das sollte geprüft werden, bevor Sie warten.
Quellen
- LG Mainz, Urteil vom 27. Juni 2025 – 3 O 29/24 (Abschrift, PDF)
- LG Hamburg, Urteil vom 13. Januar 2026 – 322 O 367/23 (Abschrift, PDF)
- LG Leipzig, Urteil vom 15. August 2025 – 05 O 1939/24 (Abschrift, PDF)
- LG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. August 2025 – 2-20 O 577/23 (Abschrift, PDF)
- LG Augsburg, Urteil vom 28. März 2025 – 082 O 262/24 (Abschrift, PDF)
- OLG Hamm, Urteil vom 9. März 2026 – 8 U 21/25 (Justiz-Online NRW)
- OLG Naumburg, Urteil vom 5. Februar 2026 – 9 U 44/25 (Landesrecht Sachsen-Anhalt)
- Bundesamt für Justiz: Bekanntmachung der Verbandsklage des VSV (11 VKl 1/25)